Kontaktformular für Hinweisgeber

Meldung eines Hinweises

Auf Grundlage des Hinweisgeberschutzgesetzes können Sie uns jederzeit über dieses Formular einen Hinweis auf Fehlverhalten oder Verstöße (z.B. gegen den Arbeits- und Gesundheitsschutz, Mindestlohngesetzesverstöße oder mangelnde Qualitäts- oder Sicherheitsstandards) senden.

Die Meldung erfolgt komplett anonym, das heisst Sie müssen keine persönlichen Daten (z.B. Name, Kontaktdaten und insbesondere auch keine, die Rückschluss auf Ihr Verhältnis zu Dritten geben würden) angeben. Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz haben Sie Anspruch darauf, in einer im Hinweisgeberschutzgesetz geregelten Frist über den Eingang des Hinweises und entsprechende Folgemaßnahmen informiert zu werden. Beachten Sie bitte, dass wir Sie nicht über den Verlauf / Folgemaßnahmen informieren können, sofern Sie Ihre Meldung anonym abgeben. Sollten Sie uns Ihre E-Mail-Adresse / Ihre Telefonnummer übermitteln, wird Sie der/die zuständige Mitarbeiter:in unserer Meldestelle ggf. zur weiteren Sachverhaltsaufklärung oder zur Mitteilung über Folgemaßnahmen kontaktieren.

In jedem Fall wird Ihre Meldung vertraulich behandelt. Ihr Hinweis wird ausschließlich durch den/die zuständige/n Mitarbeiter:in ggf. unter Hinzuziehung weiterer Personen und Dritter, die für die Bearbeitung des Hinweises zwingend erforderlich sind, bearbeitet, wobei der Zugriff auf Ihre übermittelten Daten auf die für die Bearbeitung Ihres Hinweises erforderlichen Personen / Stellen beschränkt ist.

Bitte beachten Sie, dass die Nutzung dieses Kontaktformulars für Hinweisgeber nur eine Möglichkeit der Kontaktaufnahme darstellt und dass wir jederzeit auch auf einem anderen Weg kontaktiert (z.B. per Telefon oder E-Mail) werden können.

Eine gutgläubige Nutzung des Systems wird nicht mit (disziplinarischen) Sanktionen geahndet, selbst wenn sich die übermittelten Tatsachen später als unrichtig erweisen. Dies gilt nicht, wenn unrichtige Tatsachen vorsätzlich übermittelt wurden (z.B. um eine Person zu diffamieren). In diesem Fall behalten wir uns strafrechtliche und ggf. zivil- und arbeitsrechtliche Schritte vor.

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